Grüne wollen Wegerandstreifen schützen

Wegerandstreifen oder auch Wegraine sind schmale Wiesenstreifen zwischen agrarwirtschaftlich genutzten Flächen und Straßen bzw. Wege. Sie üben eine wichtige Funktion in der Natur aus. Sie dienen als vielfältige Rückzugsräume für Tiere und Insekten, vernetzen Biotope und verschönern das Landschaftsbild.

Seit mehreren Jahren ist in der Gemeinde Friedeburg, als auch in anderen Kommunen, zu beobachten, dass Ackerflächen in die Wegerandstreifen kommunaler Wege, Feldwege und Straßen hineinragen. Mitunter werden große Teile als Ackerfläche mitbenutzt. Nicht immer stimmt jedoch die tatsächliche Breite der Wegerandstreifen mit den im Liegenschaftskataster eingetragenen Grenzen überein. Meistens sind die Gemeinden Eigentümer dieser Flächen.

Widrrechtliche Nutzung beenden

Die Grünen wollen deshalb im Friedeburger Gemeinderat beantragen, die im Besitz der Gemeinde Friedeburg widerrechtlich genutzten Flächen von der Gemeindeverwaltung ermitteln zu lassen und die Wegebreiten so wiederherzustellen wie sie dem Liegenschaftskataster entsprechen.

Begründet wird der Antrag der Grünen mit dem „§124 Erwerb, Verwaltung und Nachweis des Vermögens; Wertansätze“ der Niedersächsischen Kommunalverfassung, in der es u.a. heißt: „Die Vermögensgegenstände sind pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen.“

Nach Meinung der Grünen leitet sich daraus die Pflicht ab, gegen die widerrechtliche Nutzung von Gemeindeeigentum vorzugehen. D. h. eine ordnungsgemäße Ermittlung und Abmarkung des Grenzverlaufs vorzunehmen sowie anschließend für eine deutlich sichtbare Markierung zu sorgen (z. B. Pflöcke, Anpflanzungen usw.).
Grundlage ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch § 919 Grenzabmarkung und § 920 Grenzverwirrung.

Dazu Ratsmitglied Horst Hattensaur: „Immer mehr Gemeinden in anderen Regionen (z. B. die Samtgemeinde Sögel) wollen die Fremdnutzung von Gemeindeeigentum nicht mehr dulden und darauf hinarbeiten, dieses gesetzwidrige Verhalten zu beenden.“

Wegerandstreifen dem Natur- und Landschaftsschutz zur Verfügung stellen

Die Wegerandstreifen sind als Biotope wertvoll. Sie sollten deshalb, so die Grünen, für den Natur- und Landschaftsschutz zur Verfügung stehen. Ob Gräser, Blumen, Sträucher oder Bäume in den Grünstreifen lebten zahlreiche Pflanzen und Tierarten in enger Nachbarschaft.

Besonders durch Monokulturen, Pestizideinsatz und Überdüngung sei es sinnvoll, sie in volle Breite zu erhalten und zu pflegen. Obwohl die Raine meist schmal seien, hätten sie eine große Bedeutung. Sie grenzten auf ganzer Länge an landwirtschaftliche Flächen und bildeten ein wichtiges naturnahes Biotop.

Den Grünen ist es daher in ihrem Antrag ein weiteres Anliegen, dieser Sachlage Rechnung zu tragen. So wollen sie erreichen, dass je nach Standort und Beschaffenheit, die im Besitz der Gemeinde befindlichen Wegrandstreifen mit Hecken bepflanzt, mit einer mehrjährigen Blühpflanzenmischung eingesäht oder als Grasstreifen liegen gelassen werden.

Weiter schlagen sie vor, dazu Organisationen (wie z. B. Jägerschaft, Forstamt, Naturschutzverbände u.a.) zu ermuntern, bei dieser Aufgabe mitzuwirken.

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