An die Bürgermeisterin der Stadt Esens Esens, den 31.01.2022
Frau K. Emken und den Stadtdirektor Herrn H. Hinrichs
Am Markt
26427 Esens
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
nachfolgenden Antrag legen wir für die Sitzung des Bauausschusses am 15. Februar 2022 zur Beratung und Beschlussempfehlung vor:
Antrag:
Die anliegende „Muster-Baumschutzsatzung“ sollte an die örtlichen Erfordernisse angepasst und vom Rat der Stadt Esens am 14.03. 2022 beschlossen werden.
Begründung:
Bäume beleben das Stadtbild, schaffen eine angenehmere Atmosphäre und sorgen so für mehr Entspannung und Wohlbefinden der Menschen. Ein Baum hat viele Vorteile. Jeder einzelne von ihnen ist Boden-, Wasser-, Gewässer- und Klimaschutz. Darüber hinaus schützt ein Baum vor Luftverunreinigung, Lärmeinwirkung und dient der Artenvielfalt. Er bietet unzähligen Tieren Lebensraum und Nahrung, wirkt durch die Photosynthese in seiner Umgebung kühlend. Bäume entgegnen Erosion, anfallendes Wasser wird aufgenommen und zurückgehalten. Bäume binden das Treibhausgas CO², senken Temperaturspitzen und reinigen die Luft. Die Erhaltung und Pflege unseres Baumbestandes ist also dringend geboten. Die Diskussionen der letzten Jahre um den Erhalt von Bäumen auf privatem Grund und Boden hat immer wieder verdeutlicht, dass die Stadt rechtlich keine Handhabe zur Durchsetzung hat. Dies ist nur durch den Erlass einer Baumschutzsatzung möglich. Um den zu schützenden Baumbestand festzustellen, ist zunächst eine Kartierung nötig.
Anlagen:
Musterbaumschutzsatzung „Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz “ im Auftrage des Deutschen Städtetages > dem Link folgen https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/musterbaumschutzsatzung
Als Beispiel > Satzung zum Schutz von Bäumen und freiwachsenden Hecken im Gebiet Stadt Stade als geschützte Landschaftsbestandteile
(Baumschutzsatzung). > dem Link folgen https://www.stadt-stade.info/portal/seiten/baumschutzsatzung-900001063-20390.html
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mammen
Fraktionsvorsitzender
An die Bürgermeisterin der Stadt Esens Esens, den 22.02.2022
Frau K. Emken und den
Stadtdirektor Herrn H. Hinrichs
Am Markt
26427 Esens
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
nachfolgenden Antrag legen wir zur für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.03. 2022 zur Beratung und Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt am 14. März 2022 vor:
Antrag:
▪ Die Stadt Esens tritt bis zum 25.04.2022 der geplanten Entwicklungszone der UNESCO-Biosphärenregion „Niedersächsisches Wattenmeer" bei.
▪ Um aktuelle Informationen über die Einrichtung der Entwicklungszone zu erhalten, wäre es sinnvoll, Herrn Jürgen Rahmel, vom Dezernat Biosphärenreservat in der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, zur Ratssitzung einzuladen.
Begründung:
Das UNESCO-Biosphärenreservat „Niedersächsisches Wattenmeer“ umfasst derzeit mit seiner großen Kern- und Pflegezone das Gebiet des gleichnamigen Nationalparks in dessen Grenzen von 1986. Hier steht der Schutz der Natur im Vordergrund, die durch den Nationalpark geschützt und von der UNESCO als Weltnaturerbe-Stätte ausgezeichnet worden ist. Daran angrenzend soll auf den Inseln sowie Binnendeichs auf dem Festland, die Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservates entstehen und – entsprechend ihrer Funktion – beispielhaft zukunftsfähige Lebens- und Kulturräume für die nachfolgenden Generationen entwickeln helfen.
Für die Stadt eine einmalige Möglichkeit auf freiwilliger Basis (Austritt möglich), unter Beteiligung der Bürger*innen eine nachhaltige Entwicklung in unserer Region selbst zu gestalten. Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen, Landwirtschaft, Tourismus, Energie, Mobilität, Kultur und Bildung. Die Chance, unseren Kindern und Enkelkindern eine lebenswerte Zukunft zu sichern und ein Signal für die jungen Menschen, dass wir sie mit der Zukunftsaufgabe Klimaschutz nicht alleine lassen.
Ein Gewinn für alle!
Da wir uns im vergangenen Jahr noch nicht zu einem Beitritt entschließen konnten, besteht jetzt nach einer Mitteilung des Umweltministeriums (siehe Anlage), noch die Möglichkeit, der neu zu schaffenden Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats beizutreten. Diese Gelegenheit sollten wir nutzen und den weiteren Prozess sehr zeitnah mit der Nationalparkverwaltung abstimmen. Weitere Informationen zur Thematik sind nachzulesen unter: https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wissensbeitrag/einrichtungeinerentwicklungszone/
Anlage:
Schreiben des Umweltministers vom 16. Januar 2022
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mammen
Fraktionsvorsitzender
An die Bürgermeisterin der Stadt Esens Esens, den 22.02.2022
Frau K. Emken und den
Stadtdirektor Herrn H. Hinrichs
Am Markt
26427 Esens
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
nachfolgenden Antrag legen wir für die Sitzung des Rates der Stadt am 14. März 2022 zur Beratung und Beschlussempfehlung vor:
Antrag:
- Der Bereich Markt-, Butterstraße und Goldenort wird mit den gleichen zeitlichen Beschränkungen wie die Herdestraße jährlich saisonal zur Fußgängerzone erklärt.
- Am Samstag wird zusätzlich der Marktplatz für den dann dort stattfindenden Wochenmarkt bis mittags (13 Uhr) gesperrt.
- Die Einhaltung der Zeiten für die Anlieferung von Waren muss sichergestellt bzw. neu geregelt werden. Die Umsetzung sollte 2022 zeitgleich mit der Wiedereröffnung der Fußgängerzone in der Herdestraße erfolgen.
Begründung:
Studien belegen, dass die Zukunft der Innenstädte hauptsächlich über die Aufenthaltsqualität entschieden wird. Wir sollten deshalb in Esens zeitnah das vorhandene Potential nutzen und eine höchstmögliche Aufenthaltsqualität für alle Bürger*innen und Gäste schaffen. Hierbei geht es vor allem um die Entwicklung und Förderung der innerstädtischen Funktionsvielfalt (Handel, Wohnen, Mobilität, Integration, Kultur und Kreativität) und nicht ausschließlich um den Einzelhandel.
Die Basis für eine solche nachhaltige Entwicklung ist die gute Erreichbarkeit der City. So finden viele Bürger*innen und die zahlreichen Gäste in der Saison, dass es längst nicht mehr zeitgemäß ist, dass unsere Innenstadt immer noch wie in den 80er Jahren, im Tempo des Autos „tickt“ und nicht in jenem der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die die Mehrheit aller Innenstadtbesucher*innen stellen.
Das Auto muss deshalb in der Saison aus der Kernstadt heraus. Das lässt sich problemlos umsetzen, da wir uns in der einmaligen Situation befinden, dass es sehr innenstadtnah 1200 Parkplätze und den ZOB gibt.
Auch wird überlegt, in diesem Bereich einen modernen Fahrradparkplatz zu bauen.
Also:
Die besten Voraussetzungen, die Stadt von hier aus fußläufig zu erkunden. Einen vernünftigen Grund, mit dem Auto die Innenstadt von Esens zu durchfahren, gibt es angesichts der Komfortausstattung an Erreichbarkeit nicht. Dass es geht, haben auch die Samstagsschließungen des Marktplatzes und der folgenden Straßen im letzten Jahr gezeigt. Bis auf wenige Ausnahmen, gab es große Zustimmung in der Bevölkerung, die zu Aussagen führten wie: „Ein Riesengewinn“, „Eine absolute Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Innenstadt“ und „Eine sehr gute Basis für weitere Attraktivitätssteigerungen“.
Anlage:
- / -
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mammen
Fraktionsvorsitzender
An die Bürgermeisterin der Stadt Esens Esens, den 02.03.2022
Frau K. Emken und den
Stadtdirektor Herrn H. Hinrichs
Am Markt
26427 Esens
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
nachfolgenden Antrag legen wir für die Sitzung des Rates der Stadt am 20.03.2023 zur Beratung und Beschlussempfehlung vor:
Antrag:
Verbesserung der Sicherheit von Fußgänger*innen am Norderwall
1. Der vorhandene Fußweg am Norderwall (rote Abgrenzung) wird ab der Kreuzung „Auffahrt Parkdeck/AmMarkt/Norderwall bis zur Fußgängerbrücke“ so umgestaltet/ausgebaut, dass eine ganzjährige, sichere Nutzung möglich ist.
2. Die Kreuzungsbereiche (siehe gelbe Bereiche)
• Auffahrt Parkdeck /AmMarkt/Norderwall
• Siegfried-Herz-Lohne/Norderwall und
• Gehweg von der Westerstraße Höhe Petersen zum Norderwall werden durch Anlage von Querungshilfen so strukturiert, dass Fußgänger*innen den Theodor-Thomas-Park (LuLu-Park) sicherer erreichen können.
3. Die für die Maßnahmen notwendigen Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen.
Übersicht:
Begründung:
Durch den geplanten Aufbau eines „Großen Spielgerätes“ im LuLu-Park ist zu erwarten, dass vermehrt Kinder und Jugendliche den Fußweg am Norderwall nutzen. Deshalb ist eine Sanierung und Verbesserung der Infrastruktur für Fußgänger*innen in diesem Bereich absolut notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mammen
Fraktionsvorsitzender
An die Bürgermeisterin der Stadt Esens Esens, den 04.03.2022
Frau K. Emken
und den Stadtdirektor Herrn H. Hinrichs
Am Markt
26427 Esens
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
nachfolgenden Antrag zum TOP 11 legen wir für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.03. 2022 zur Beratung und Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt am 14. März 2022 vor:
Antrag:
Wir beantragen die Liste der „geplanten Projekte Sofortprogramm Perspektive Innenstadt“ (Beschlussvorlage ST/053/2022), durch die Punkte 1 bis 3 zu ersetzen.
1. Handlungsfeld 6: „Verkehr und Logistik“
Verbesserung der Erreichbarkeit und der Aufenthaltsqualität des
Stadtzentrums für den Fußgänger- und Radverkehr durch:
Den Einbau von automatisch versenkbaren Pollern mit Kennzeichnung durch Hinweisschild und Ampel.
Standorte der Poller > siehe Karte.
Beispiel: https://www.ziegler-metall.de/poller-kembs-automatisch-versenkbar-aus-stahl-bzw-edelstahl
Den barrierefreien Ausbau der Butterstraße und des Goldenorts. Den Bau weiterer Fahrradparkplätze, Stellplätze für Lastenräder und einer Radstation mit einem abschließbaren Bereich und einer Ladestation (aus dem Bestand) am ZOB.
Übersicht der Maßnahmen > siehe Karte.
Ein neues Parkleit- und Beschilderungssystem.
Den Einsatz eines kostenlosen Shuttle-Buses zwischen Esens und Bensersiel als nachhaltiges Mobilitätsangebot zur Ergänzung des Linienverkehrs.
2. „Handlungsfeld 4: Kultur, Freizeit und Tourismus“
Entwicklung und Bereitstellung einer App „ESENS aktuell“ z. B. durch die Firma https://commutio.de/
In dieser App sollen alle Informationen über die Stadt, wie z. B. Veranstaltungshinweise, Neuigkeiten, die Geschichte und wichtige Erinnerungsorte digital für Einheimische und Besucher*innen erfahrbar gemacht werden.
Die vorhandenen Tafeln „Esens Historisch“, die Bären und weitere historische Sehenswürdigkeiten, sollten mit einem QR Code versehen werden, um dem Besucher weitergehende Informationen anzubieten.
3. Handlungsfeld 2: „Maßnahmen gegen Leerstand und Problemimmobilien“
Es wird ein Verfügungsfond zur vorübergehenden Anmietung leerstehender Ladenlokale eingerichtet. Hierdurch soll innerstädtischem Leerstand entgegengewirkt und neue Nutzungen etabliert werden. Das in der Vorlage für das Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Tourismus vorgesehene familienfreundliche Cartoon-Open-Air-Festival, sollte als ein weiteres Event bei den jährlich stattfinden Veranstaltungen aufgenommen werden.
Begründung:
Die umzusetzenden Maßnahmen sollten für die Stadt nachhaltig, also ökologisch und ökonomisch sinnvoll sein. Also ein Impuls für die Weiterentwicklung unserer Innenstadt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mammen
Fraktionsvorsitzender
An die Bürgermeisterin der Stadt Esens Esens, den 03.03.2023
Frau K. Emken und den Stadtdirektor Herrn H. Hinrichs
Am Markt
26427 Esens
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
nachfolgenden Antrag legen wir für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.03. 2022 zur Beratung und Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt am 14. März 2022 vor:
Antrag:
Optimierung der neuen Fußgängerzone Markt-, Butterstraße und Goldenort.
1. Zur besseren Nutzung der vorhandenen Parkplätze wird ein neues Parkleitsystem eingeführt.
2. In der Fußgängerzone wird durch die Kennzeichnung mit dem Zusatzschild
• „Radfahrer frei“ das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
• „Lieferverkehr frei“ die Warenanlieferung erlaubt.
3. Die Kennzeichnung „Anlieger frei“ wird ersetzt durch „Mit Sondergenehmigung frei“.
4. Zur Attraktivitätssteigerung werden weitere Kleinspielgeräte aufgebaut.
5. Im kommenden Jahr wird zur Weiterentwicklung der Innenstadt ein Planungsbüro beauftragt
• eine Befragung von Einheimischen und Gästen durchzuführen und
• auf Basis dieser Befragung Handlungsperspektiven zu entwickeln.
Diese Veränderung unter Pkt. 2 erfolgt unter Nutzung der Kampagne „RADSAM – achtsam mit dem Rad fahr`n!“ Sowie durch Öffentlichkeitsarbeit der Stadt, Infoständen, Plakaten und Bannern.“
Begründung:
Studien belegen, dass die Zukunft der Innenstädte hauptsächlich über die Aufenthaltsqualität entschieden wird. Wir sollten deshalb in Esens zeitnah das vorhandene Potential nutzen und eine höchstmögliche Aufenthaltsqualität für alle Bürger*innen und Gäste schaffen. Hierbei geht es vor allem um die Entwicklung und Förderung der innerstädtischen Funktionsvielfalt (Handel, Wohnen, Mobilität,Integration, Kultur und Kreativität) und nicht ausschließlich um den Einzelhandel.
Die Basis für eine solche nachhaltige Entwicklung ist die gute Erreichbarkeit der City. So finden viele Bürger*innen und die zahlreichen Gäste in der Saison, dass es längst nicht mehr zeitgemäß ist, dass unsere Innenstadt immer noch wie in den 80er Jahren, im Tempo des Autos „tickt“ und nicht in jenem der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die die Mehrheit aller Innenstadtbesucher*innen stellen.
Das Auto muss deshalb in der Saison aus der Kernstadt heraus. Das lässt sich problemlos umsetzen, da wir uns in der einmaligen Situation befinden, dass es sehr innenstadtnah 1200 Parkplätze und den ZOB gibt. Auch wird überlegt, in diesem Bereich einen modernen Fahrradparkplatz zu bauen.
Also:
Die besten Voraussetzungen, die Stadt von hier aus fußläufig zu erkunden. Einen vernünftigen Grund, mit dem Auto die Innenstadt von Esens zu durchfahren, gibt es angesichts der Komfortausstattung an Erreichbarkeit nicht.
Dass es geht, haben auch die Samstagsschließungen des Marktplatzes und der folgenden Straßen im letzten Jahr gezeigt. Bis auf wenige Ausnahmen, gab es große Zustimmung in der Bevölkerung, die zu Aussagen führten wie: „Ein Riesengewinn“, „Eine absolute Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Innenstadt“ und „Eine sehr gute Basis für weitere Attraktivitätssteigerungen“.
Anlage:
- / -
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mammen
Fraktionsvorsitzender
An die Bürgermeisterin der Stadt Esens Esens, den 03.03.2022
Frau K. Emken und den
Stadtdirektor Herrn H. Hinrichs
Am Markt
26427 Esens
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
nachfolgenden Antrag legen wir für die Sitzung des Rates der Stadt am 20.03.2023 zur Beratung und Beschlussempfehlung vor:
Antrag:
1. Entwicklung eines effektiven Parkleitsystems für die Stadt Esens.
2. Aufenthalts- und Attraktivitätssteigerung durch mehr Kleinspielgeräte in der Innenstadt.
Begründung:
Nur Einkaufen reicht nicht!
Untersuchungen haben ergeben, dass die Zukunft der Innenstädte hauptsächlich über die Aufenthaltsqualität entschieden wird. Die Innenstadtbesucher*innen haben auch klare Vorstellungen darüber, was die Innenstadt attraktiver machen könnte. Demnach sollen die Stadtzentren vor allem
• ein Begegnungsort sein und zum Verweilen einladen (45 Prozent),
• aber auch Shoppingangebote (43 Prozent),
• Kunst und Kultur (36 Prozent),
• sowie Gastronomie (35 Prozent) bieten.
Auch wenn wir uns durch die Umpflasterung der Marktstraße und eines Teiles des Marktplatzes sowie durch Erneuerung der Sitzbänke auf einem guten Weg befinden, gilt es jedoch hier zeitnah weitere Anstrengungen zu unternehmen. Zum Beispiel endlich mehr Kleinspielgeräte aufzustellen und zur Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr (hohe Belastung für Mensch und Umwelt), ein stimmiges Konzept für ein Parkleitsystem zur effizienten Nutzung der vorhandenen 614 Parkplätze auf den Weg zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mammen
Fraktionsvorsitzender
An die Bürgermeisterin der Stadt Esens Esens, den 08. 08. 2023
Frau K. Emken und den
Stadtdirektor Herrn H. Hinrichs
Am Markt
26427 Esens
Sehr geehrte Frau Emken, sehr geehrter Herr Hinrichs,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses am 21. 08. 2023.
Antrag:
Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Esens unter Berücksichtigung der im NKlimaG genannten Anforderungen
• Die Verwaltung wird beauftrag, so schnell wie möglich, einen Antrag zur Förderung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Esens zu stellen.
• Bei positiver Entscheidung über den Förderungsbetrag, wird ein fachkundiges Dienstleistungsunternehmen mit der Durchführung beauftragt.
Begründung:
Keine Energiewende ohne Wärmewende und keine Wärmewende ohne Wärmeplanung.
Über 50% des Energiebedarfs in Deutschland gehen laut Umweltbundesamt (2021) auf den Wärmebedarf zurück, wovon nur rund 15% durch erneuerbare Energien gedeckt sind. Nach dem Vorbild Dänemarks, das als Vorreiter der kommunalen Wärmeplanung schon Ende der 70er Anfang der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts in allen Gemeinden Wärmepläne erstellte, setzen seit kurzem auch die Niederlande, Österreich und die Schweiz auf eine regionale, meist kommunale, verpflichtende Wärmeplanung. In Deutschland gibt es erst seit kurzem in einigen Bundesländern eine gesetzlich verpflichtende kommunale Wärmeplanung.
Ein kommunaler Wärmeplan stellt das ideale Planungsinstrument dar, um den Wärmeverbrauch in der Kommune langfristig zu optimieren und zwar in wirtschaftlicher und klimabezogener Hinsicht. Sie soll laufend fortgeschrieben werden und nicht ein einmaliges Konzept sein. Dass eine solche Planung sinnvoll ist, stößt auf breite Zustimmung.
Profiteure sind sowohl die einzelnen Bewohner und Bewohnerinnen als auch die Kommune als Ganzes. Neben finanziellen Ersparnissen wird auch die kommunale Wertschöpfung gesteigert. Die kommunale Wärmeplanung definiert also die langfristige Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und soll alle Beteiligten (Bürger, Stadt, Energieversorger, lokale Unternehmen etc.) in die Planung miteinbeziehen.
Gemäß §20 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) sind ab dem 01.01.2024 in Niedersachsen Gemeinden und Städte ab Mittelzentren dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Gemeinden unterhalb dieser Größe können freiwillig eine Planung durchführen und werden dabei gefördert (bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %).
Anlagen:
• Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung; Robert Riechel, Jan Walter;
Deutsches Institut für Urbanistik; Im Auftrag des Umweltbundesamtes;
2022/ -
• Ariadne-Analyse; Strategische kommunale Wärmeplanung; 2021; Hrsg.:
Kopernikus-Projekt Ariadne Potsdam - Institut für Klimafolgenforschung
(PIK)
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mammen
Fraktionsvorsitzender
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