MdB Peter Meiwald: Wasserschutz ist dringliche Zukunftsaufgabe und nicht kompensierbar

 

Wasserschutzspaziergang mit Peter Meiwald (MdB B90/Die Grünen) und Holger Heymann (MdL und Landratskandidat/SPD)
Wagnersfehn. Was muss passieren, um das Wasserschutzgebiet Dunem/Moorweg besser als bisher zu schützen? Diese Frage diskutierten bei einem  Spaziergang im betroffenen Gebiet die Kreisgrünen mit SPD-Landratskandidat Holger Hermann, dem grünen Bundestagsabgeordneten Peter Meiwald (Westerstede) und der Bürgerinitiative gegen die Bauschuttrecyclinganlage.

Besuch im Wasserschutzgebiet

Besuch im Wasserschutzgebiet

Viele der landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wasserschutzgebiet Dunum/Moorweg sind in den letzen rund 20 Jahren umgewandelt worden von Weidegrünland zu Ackerland. Und auch die Bearbeitung hat sich verändert. So haben in diesem sensiblen Gebiet Landwirte das umstrittene Glyphosat zur sogenannten pfluglosen Boden-bearbeitung verwendet. Einige der landwirtschaftlichen Flächen liegen dabei nicht einmal über der grundwasserschützenden Deckschicht (Lauenburger Ton), so dass dort alle Einträge, egal ob Gülle oder Pflanzengifte, die nicht von Pflanzen aufgenommen werden, in Richtung  Grundwasser sickern.
„Um auch in Zukunft noch hervorragendes Trinkwasser zu behalten, muss Düngung in Wasserschutzgebieten begrenzt und kontrollierbar gemacht werden. Pflanzengifte wie Glyphosat dürfen nur nach Ankündigung bei der Unteren Wasserbehörde unter Angabe der Notwendigkeit  aufgebracht werden. Mindestens
bestimmte Anwendungen wie die sogenannte pfluglose Bearbeitung oder die sogenannte Sikkation gehören ab sofort in Wasserschutzgebieten verboten“, fordert Ulli Maus für die Kreisgrünen.

Landratskandidat Holger Heymann schlug vor, im neu aufzulegenden Regionalen Raumordnungsprogramm genauere Bestimmungen für die Wasserschutzzonen festzulegen. Der grüne Bundesabgeordnete Peter Meiwald berichtete in diesem Zusammenhang von den zähen und grotesken Verhandlungen zwischen dem Landwirtschafts- und dem Umweltministerium in Berlin zur Düngeverordnung und der AwSV (Verordnung zu Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Zu beiden Verordnungen liegen alle Fakten auf dem Tisch, aber die Bundesregierung scheut offenbar aus Lobbyinteressen die Verabschiedung. „Diese politische Handlungsunfähigkeit der sogenannten großen Koalition hat verheerende Folgen für den Wasserschutz, lässt aber auch die Landwirte seit Jahren in großerPlanungsunsicherheit,“ kritisiert Peter Meiwald.
Mitten in der malerischen Landschaft am Ostfrieslandwanderweg – keine fünf Minuten Fußweg von dem ersten Trinkwasserbrunnen entfernt – stieß die Gruppe dann auf die seit Jahrzehnten bestehende und auch nach Festlegung des Wasserschutzgebietes nie genehmigte Bauschuttlagerstätte.
„Es ist im Grunde ein unfassbares Behördenversagen auf allen Ebenen, dass die Lagerstätte in dieser Form mitten im Wasserschutzgebiet existiert“ stellt Henny Ehrmann für die Bürgerinitiative fest. Ulli Maus fordert daher: „Industrielle Anlagen müssen in Wasserschutzgebieten abgelehnt werden, erst recht, wenn die schützenden Deckschichten im Boden fehlen, so wie beim Lauenburger Ton.
Der Wasserverband OOWV hat in seiner Stellungnahme zu den Planungen, aus der Lagerstätte eine Bauschuttrecyclinganlage zu machen, klar gesagt, dass „die beplante Fläche am Rand grundwasserhemmender Deckschichten liegt“ und „der Standort … daher als hydrogeologisch ungünstig einzustufen“. Daher kommt der OOWV auch 2016 zum Schluss, aus Sicht des vorbeugenden Gewässerschutzes dem Bau einer Baustoffrecyclinganlage an dieser Stelle nicht zuzustimmen. Das ist auch für den Landratskandidaten Heymann ein wichtiger Aspekt, wenn „unser Trinkwasserverband ein Veto einlegt“.
„Der Landkreis ist“, so Peter Meiwald, „gut beraten, in einem offenen Suchverfahren unter Beteiligung des Wirtschaftsförderkreises schnell einen geeigneten  Alternativstandort für die Recyclinganlage außerhalb des Wasserschutzgebietes anzubieten.“

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