Eigentum verpflichtet und die Nutzungsänderung auch eines privaten Waldgebietes erfordert das Einverständnis der Waldbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde. Das scheint einen Esenser Unternehmer nicht zu scheren. Am Samstag den 24.2. diesen Jahres wurde das ca. 4600 m2 große Waldstück hinter der nicht genehmigten Bauschuttlagerstätte in Dunum fast vollständig gefällt. Ein Wäldchen im Wasserschutzgebiet. Einer Bürgerin, die nach der Genehmigung für das Vorhaben fragte, wurde eine Woche später mit juristischen Mitteln gedroht. So geht das nicht. Eigentum ist nach unserem Grundgesetz dem Gemeinwohl verpflichtet und ein Wald dient dem Natur- und Artenschutz.
Ursprünglich wurde das Waldstück 1998 mit 7500 Quadratmeter kartiert. Die schmolzen im Laufe der Jahre dann schon ohne Genehmigung auf 4600 Quadratmeter, um der nicht genehmigten Bauschuttlagerstätte Platz zu machen. Im letzten Winter gab es durch die schlechte Entwässerung an dieser Stelle gepaart mit starken Sturmereignissen schon Verluste in dem Wäldchen und nun wurde der letzte Rest plattgemacht. Genehmigung gab es keine, wohl nur eine mündliche Absprache, dass für die Verlegung des Entwässerungsgraben in Richtung Ostfrieslandwanderweg 2-3 Bäume entnommen werden dürfen. Der Landkreis hat das traurige Ergebnis sehr zeitnah dokumentiert und nun korrekterweise ein Verfahren eingeleitet.
Aus unserer Sicht muss das Wäldchen in seiner ursprünglichen Größe und an dieser Stelle wieder aufgeforstet werden, um mit dem Kahlschlag nicht auch noch die Illusion zu nähren, dass mit diesem rabiaten Vorgehen die Planung einer Bauschuttrecyclinganlage an dieser Stelle im Wasserschutzgebiet befördert werde. Der Grüne Ortsverband der Samtgemeinde Esens erwartet eine deutliche Reaktion des Landkreises als zuständige Behörde, sonst wäre das der Freifahrtschein für alle, Umweltschutz zu ignorieren und Wälder abzuholzen wie sie wollen.
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