Sehr geehrter Herr Landrat,
nachfolgenden Antrag legen wir für die Sitzung des Kreistages am 27.106.2019 über den Kreisausschuss am 24.06.2019 sowie den Sozialausschuss am 13.05.2019 zur Beratung und Beschlussfassung vor:
Antrag:„Sicherer Hafen“
- Der Kreistag des Landkreises Wittmund bekennt sich zu seiner Verantwortung,Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen haben und in Deutschland Zuflucht suchen. Der Landkreis Wittmund hat mit der Unterstützung zahlreicher hauptamtlich und ehrenamtlich wirkenden Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren den Geflüchteten Obdach undHilfe gewährt und wird dies auch in Zukunft tun.
- Der Landkreis Wittmund bietet der Bundesregierung an, Geflüchtete,die im Mittelmeer in Seenot geraten sind, aufzunehmen.
- Unabhängig von den verschiedenen Positionen zur Asyl- und Migrationspolitik, diein diesem Kreistag vertreten sind, bekennt sich dieser Kreistag klar zum Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
- Der Kreistag setzt ein klares Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit dieses Landkreises und seiner Menschen und deklariert den Landkreis Wittmund zu einem „Sicheren Hafen“.
- Der Kreistag Wittmund fordert die Vertreterinnen und Vertreter im Europaparlament, im Bundestag und im Niedersächsischen Landtag dazu auf, die sich für die Erreichung folgender Ziele einzusetzen:
- Die Bundesregierung setzt sich weiterhin und verstärkt für die Bekämpfung der Fluchtursachen ein, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Entwicklungshilfepolitik und dafür, dass die Menschen auf dem Mittelmeer gerettet werden.
- Die aktive Behinderung der Seenotrettung durch die europäischen Staaten muss umgehend beendet werden.Gruppe RotGrünPlus im Kreistag Wittmund
- Die europäische Staatengemeinschaft muss ihrer Verantwortung bei der Seenotrettung gerecht werden und darf sich nicht auf die Arbeit Dritter verlassen oder den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen.
Begründung:
Mehr als 1.500 Menschen sind im Jahre 2018 im Mittelmeer ertrunken, die Dunkelziffer ist nach Berichten neutraler Beobachter deutlich höher.
Die parteiunabhängige Initiative „Seebrücke –Schafft sichere Häfen!“ protestiert seit einiger Zeit gegen das Sterben Unschuldiger im Mittelmeer und die Kriminalisierung von Seenotrettern. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Menschen aus dem Meer gerettet werden, aber Häfen in Malta oder Italien die Einfahrt nicht zulassen.
Viele Städte und Kommunen wie zum Beispiel Köln, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig oder auch der Landkreis Hildesheim haben sich bereits solidarisiert und angeboten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen.
Der Landkreis Wittmund sollte ebenfalls ein Zeichen für Menschlichkeit und Solidarität setzen. In den letzten Jahren hat die Bevölkerung des Landkreises gemeinsam mit Verwaltung und Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig ist, geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Dazu der ehemalige Landrat Matthias Köring bei der Vorstellung des Bundesmodellprojektes „LandAufSchwung“auf der Homepage des Landkreises:
Liebe Mitbürger, liebe Gäste,
die Teilnahme des Landkreises Wittmund am Bundesmodellprojekt „Land(auf)schwung“ des Landwirtschaftsministeriums ist für uns alle eine große Chance, bei der Integration von Migranten -im weitesten Sinne -neue Wege zu beschreiten. Es ist mit unserer Bewerbung sehr wohl wahrgenommen worden, dass es die Kommunen und die Menschen wie die im Kreis Wittmund sind, die die eigentliche Integrationsleistung erbringen müssen. Bei uns werden Flüchtlinge empfangen wie Gäste. Bei uns haben sie eine Chance,zu Freunden zu werden, die gerne bleiben wollen. Vielfältige und neue Wege zu beschreiten, die auch dem Landkreis Wittmund vor dem Hintergrund des demografischen Wandels helfen, sich weiter zu entwickeln, darum geht es in den kommenden drei Jahren. Seien Sie kreativ, gehen sie auf alle Neu-Wittmunder zu, zeigen Sie Unternehmergeist.
Diesen Weg muss der Landkreis weitergehen und damit ein deutliches Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit unseres Landkreises und seiner Menschen setzen –und dadurch auch ein Gegengewicht zu steigender Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber hilfsbedürftigen Menschen.
Dieser Beschluss ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Maßstab allen Handelns verpflichtet alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, in der Verantwortung vor Gott und den Menschen dem Frieden der Welt zu dienen. Daraus ergibt sich das Recht aller Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2)und weiterhin das Gebot, dass niemand auf Grund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (Artikel 3)
Mit freundlichem Gruß
Heinz Buss Martin Mammen Bernd Mayer Herbert Potz
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