Klimagesetz

Niedersächsiches Klimagesetz greift zu kurz

Auch das niedersächsische Klimaschutzgesetz greift zu kurz

„Die Langeooger Grünen freuen sich sehr über dieses zukunftsweisende Urteil mit seiner wunderbaren Begründung, dass die Menschen ein Grundrecht auf Zukunft haben…
In diesem Zusammenhang bedanken wir uns sehr herzlich bei unserem jungen Insulaner Lüke Recktenwald, der den Mut hatte, sich dieser Klimaklage um Luisa Neubauer anzuschließen.“

GRÜNE fordern Nachbesserungen auch in Niedersachsen, analog zum Urteil des Verfassungsgerichts:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Meilenstein für die deutsche Klimapolitik, weil es erstmals den Anspruch künftiger Generationen auf wirksame Klimaschutzmaßnahmen festschreibt. Es macht klar: unzureichender Klimaschutz verletzt die Freiheitsrechte der Kläger*innen. Mit dem halbherzigen klimapolitischen Duchwursteln muss es jetzt endgültig vorbei sein,“ so Niedersachsens Grünen-Landesvorsitzende Anne Kura über das heutige Urteil der Karlsruher Richter*innen. Die niedersächsischen Grünen gratulieren den Kläger*innen zu ihrem „bahnbrechenden Erfolg“.

Mit dem Richterspruch aus Karlsruhe sei eindeutig geklärt, dass die aktuell handelnde Generation nicht das Recht habe, die erforderlichen Maßnahmen und damit auch die Kosten einfach auf künftige Generationen zu verschieben. „Nach uns die Sintflut war gestern und das ist die wahrlich historische Dimension dieses Urteils“, meint Anne Kura.

Auch wenn sich das Urteil formal auf die fehlenden klimapolitischen Maßnahmen im Klimaschutzgesetz des Bundes bezieht, habe es selbstverständlich auch Auswirkungen auf das Land: „Das niedersächsische Klimagesetz ist keinen Deut besser als das Bundesgesetz und muss jetzt selbstverständlich ebenfalls nachgebessert werden“, fordert Kura. Die Grünen fordern eine Solarpflicht mindestens für Neubauten und einen zügigen Ausbau der Windkraft als Sofortmaßnahmen auf Landesebene.

 

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel