GRÜNE fordern von der Landesregierung, die Unterfinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen zu beenden
Jede dritte Frau ist in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen. Obwohl die Gefährdung von Frauen und Mädchen während der Corona-Pandemie zugenommen hat, gibt es in Niedersachsen immer noch zu wenig Beratungsstellen und Frauenhausplätze. Beide sind nach wie vor chronisch unterfinanziert.
Zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November fordern die niedersächsischen GRÜNEN die Landesregierung zum Handeln auf.
Anne Kura, Landesvorsitzende der niedersächsischen Grünen, sagt: „Fast jeden dritten Tag wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet, alle 45 Minuten wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner angegriffen oder verletzt. Die Zahl der gemeldeten Fälle von Partnerschaftsgewalt ist im letzten Jahr stärker gestiegen als zuvor. Angesichts dieser schockierenden Zahlen ist es fatal, dass die Landesregierung die strukturelle Unterfinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sehenden Auges fortschreibt. Die geplanten Haushaltsmittel fangen nicht einmal die gestiegenen Miet- und Personalkosten auf – vor allem nicht, wenn die Kommunen, wie gefordert, zusätzliche Frauenhausplätze schaffen. So kann der dringend benötigte Ausbau der Gewaltschutzangebote nicht in Fahrt kommen.“
Lotta Löwe, frauen- und genderpolitische Sprecherin im Landesvorstand, meint: „Es ist beschämend, dass Niedersachsen beim Kampf gegen Gewalt gegen Frauen, die ein gesamtgesellschaftliches Problem ist, nicht vorankommt. Obwohl die Probleme Jahr für Jahr benannt werden, Frauenhäuser und Beratungsstellen wieder und wieder auf ihre prekäre Situation aufmerksam machen, werden SPD und CDU der Istanbul-Konvention immer noch nicht gerecht.
Es ist ein großer Rückschritt, dass die GroKo die Finanzierung der Koordinierungsstelle der Frauen- und Mädchenberatungsstellen auslaufen lässt. Hier wird wertvolle Vernetzungsarbeit, die gerade erst angelaufen war, wieder zunichte gemacht.“
Mit der 2011 im Europarat ausgearbeiteten sogenannten Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Deutschland hat die Istanbul-Konvention am 12. Oktober 2017 ratifiziert.
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