Die drei Windenergieanlagen des Typs E 115 in Utarp-Ost sind seit Dezember 2016 tagsüber in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr in Betrieb. Sie werden um 22.00 Uhr abgeschaltet.
Dieses ist Bestandteil der Genehmigung des Landkreises Wittmund vom 11.05.2016. Die Nachtabschaltung ist ebenfalls im städtebaulichen Vertrag zwischen der Fa. Norderland und der Gemeinde Utarp verankert.
Nun hat die Fa. Norderland beim Landkreis Wittmund einen Antrag auf Nachtbetrieb der genannten Anlage gestellt.
Der Ortsverband Holtriem „Grüne / Bündnis 90“ und die Bürgerinitiative Ochtersum / Utarp möchten gegen den Antrag der Firma Norderland folgende Einwendungen vorbringen:
- der Rat der Gemeinde Utarp hat sich am 04.12.2018 mehrheitlich gegen das Vorhaben der Fa. Norderland ausgesprochen und weist auf den Bestand des städtebaulichen Vertrages hin, der weiterhin gelten soll. Diesen Beschluss befürworten die o.g. Einwender
- Anwohner der o. g. WEA’s fürchten zusätzliche, erhöhte Schall- und Infraschallwerte durch den beantragten Nachtbetrieb und damit verbundene negative Auswirkungen auf die Gesundheit (Verstärkung bereits vorhandener Schlaf- und Konzentrationstörungen, Herz- und Kreislaufbeschwerden, Schwindel, Übelkeit, Hör- und Sehstörungen, Depressionen …).
- außerdem würde durch den Nachtbetrieb ein erhöhtes Tötungsrisiko für nachtaktive Tiere (Eulen und Fledermäuse) entstehen
Zum Schutz von Menschen und Tieren vor Ort sind wir nicht mit dem geplanten Nachtbetrieb der drei Windenergieanlagen in Utarp-Ost einverstanden und bitten den Landkreis um Berücksichtigung der Interessen der Bürger.
Mit freundlichem Gruß
Georg Janssen
Spreche des Ortsverbandes Grüne / Bündis 90, Holtriem
Sprecher der Bürgerinitiative Ochtersum / Utarp
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