Frischer Wind für Langeoog

Antrag der Grünen im Langeooger Rat

Bärbel Kraus
Ratsfrau der Inselgemeinde Langeoog in der Gruppe
Bündnis 90/Die Grünen OV Langeoog – Recktenwald, 3. August 2022

Frau Bürgermeisterin Heike Horn
Herrn Ratsvorsitzenden Gerrit Agena
alle Ratsmitglieder der Inselgemeinde Langeoog

Antrag der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen OV Langeoog/Recktenwald auf Abstimmung über eine Erneuerbare-Energien-Initiative in unserer Kommune

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Horn,

für Bündnis 90/Die Grünen OV Langeoog stelle ich in der gemeinsamen Gruppe mit Herrn Michael Recktenwald folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge in einem seiner nächsten Ausschüsse und anschl. im Rat am 14.9.2022 beraten und beschließen, ob Erneuerbare-Energien-Initiativen für unsere Kommune auf den Weg gebracht werden sollen.

Begründung:

Aufgrund der aktuell kritischen Situation im Bereich der Energieversorgung wurden und werden weitreichende Möglichkeiten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien gerade beschlossen, aber für die Realisierung der Umsetzung erwartet die Bundesregierung, dass alle gemeinsam daran arbeiten auf Bundes-, Landes- und gerade auch auf kommunaler Ebene.

Es könnten z.B. Ziele vereinbart werden zu folgenden Themenbereichen:

1. Klimaneutralität

„Die Inselgemeinde Langeoog teilt ausdrücklich die folgende gesetzliche Verankerung: 

Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der nationalen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die Erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“

Die damit verbundene Absicht der Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Inselgemeinde Langeoog innerhalb ihres Einflussbereiches vollumfänglich.

Die Kommune setzt sich zum Ziel, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zu erreichen.

Zur Erreichung dieses Ziels wird die Bürgermeisterin beauftragt, innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat einen Klima-Aktionsplan erstellen zu lassen, in dem neben einem aktuellen Szenario ohne klimapolitische Maßnahmen auch ein Klimaneutralitätsszenario mit den erforderlichen Maßnahmen enthalten ist, deren Umsetzung die Kommune bis 2035 zur Klimaneutralität führen wird.

Der Klima-Aktionsplan wird unverzüglich nach der Fertigstellung in einem frei zugänglichen Format der informellen Bürger:innenbeteiligung präsentiert, um auf dieser Grundlage unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Zieles festzusetzen und dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Bürgermeisterin wird jährlich sowohl vor dem Gemeinderat als auch in einem Format der informellen Bürger:innenbeteiligung zur Informationsvermittlung über den Stand der Umsetzung der Klimaneutralität berichten.

Ein Monitoring zur Umsetzungsstrategie bezüglich der jeweils erreichten Ergebnisse wird 1 Jahr nachdem diese durch den Gemeinderat beschlossen wurde, im jährlichen Turnus durchgeführt. 

Zum Ergebnis des Monitorings werden die Bürger:innen der Kommune in mind. einer jährl.Veranstaltung darüber informiert, was in der Kommune bezüglich der Klimaziele erreicht wurde und in welchen Handlungsfeldern Nachbesserungsbedarf gegenüber der bestehenden Klimaschutzstrategie besteht.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, umgehend unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung geschaffenen Fördermöglichkeiten durch die Nationale Klimaschutz Initiative, bzw.der Kommunalrichtlinie als Teil davon, Fördermittel für eine/n Klimaschutzmanager/in zu beantragen und dafür eine Klimaschutzkoordinationsstelle einzurichten.

Die Einrichtung der Klimaschutzkoordination wird jedoch nicht davon abhängig gemacht.

Die/Der Klimaschutzbeauftragte soll Ansprechpartnerin für Bürger:innen, Rat und Verwaltung sein und u.a. die Erarbeitung von Beschlussempfehlungen moderieren. 

Die Inselgemeinde Langeoog wird – wann immer möglich – mit der Bundesregierung und weiteren Akteur:innen auf Landes-, Bundes- und europäische Ebene zusammenarbeiten, um die Pariser Klimaschutzziele von 2015 zu erreichen.

Zusätzlich soll analog der im Juli d.J. verabschiedeten Gesetzesnovelle zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent steigen. Deutschland macht sich damit unabhängiger von fossilen Energieimporten.

2. Solarpflicht in der Kommune

Beim Verkauf von Baugrundstücken der Inselgemeinde Langeoog bzw. der Vergabe von Erbbaurechten für Bauland, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Energiebedarf bedingt, ist zwischen dem Käufer/Bauherrn und dem Verkäufer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit die Installation von Photovoltaik-, Solarthermie- oder Hybridanlagen zu vereinbaren. Hierbei ist ggfls. eine Mindestleistung vorzusehen.

Bei Abschluss städtbaulicher Verträge ist unter den Voraussetzungen des § 11(1) Nr. 4 BauGB die Installation einer Solaranlage zu vereinbaren.

Soweit die Installation von solchen Anlagen weder durch Grundstückskaufvertrag noch durch städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann, muss deren Installation auf oder an Gebäuden unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan ( d.h. neu aufzustellenden B-Plan für bislang unbebaute Flächen gemäß § 9 (1) Nr.23b ) BauGB festgesetzt werden.

Die Verpflichtungen gelten gleichfalls – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit – für die Errichtung 

kommunaler Gebäude. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, für die Bestandsgebäude der Kommune bzw. ihrer Eigenbetriebe zu prüfen, inwieweit die Verpflichtungen auch auf diesen Gebäudebestand angewendet werden können und dem Gemeinderat eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. 

Soweit dies möglich ist, wird die Kommune entscheiden, ob sie diese Flächen eigenständig mit solchen Anlagen erschließt oder anderenfalls diese Flächen Dritten, vorrangig regionalen Energiegenossenschaften zur Nutzung für Solaranlagen bereitstellt.

3. Unterstützung von Bürger:innen-Energiegenossenschaften

Um den Bürger:innen eine regionale Investitionsmöglichkeit zu ermöglichen, unterstützt der Gemeinderat die Gründung von Bürger:innen-Energiegenossenschaften und bietet diesen kommunale Gebäude und Flächen für die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Erneuerbaren Energieanlagen an.

4. Infrastruktuvorsorge bei Sanierungen und Neubau

Die Inselgemeinde und ihre Eigenbetriebe verpflichten sich, bei sämtlichen relevanten Baumaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich, insbesondere Neubau und Sanierung,  eine dem Projekt angemessene, ausreichend vorbereitete Leitungsinfrastruktur für zukünftig benötigte Leitungen vorzusehen und einzubauen. Vorbereitende Leitungsinfrastruktur ist die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur zukünftigen Aufnahme von elektro- und datentechnischen Verbindungen für Telekommunikation, Versorgungs- und Datenleitungen für Ladestationen, Energie- und Datenleitungen von Photovoltaikanlagen, allgemeiner Elektroenergieversorgung sowie ggfls. auch Leitungen für sonstige Medien in Bauwerken (insbesondere Leerrohre, Leerkanäle etc.)

Die zu schaffende Leitungsinfrastruktur gilt als angemessen, wenn nach den gängigen Berechnungsverfahren mind. alle wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen ergriffen werden.

5. Umsetzungsstrategie zum Leitbild

Die Kommune wird durch eine/n Klimaschutzbeauftragte/n ( Klimaschutzmanager:in ) eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmenplan zur Umsetzung des Leitbildes entwickeln.

Diese Umsetzungsstrategie incl. Maßnahmenplan stellt sicher, dass es einen realistischen Fahrplan zur Zielerreichung bis 2030 bzw.2035 ( gemäß Pkt. 1 ) gibt. Die Umsetzungsstrategie ist ebenso wie das Leitbild öffentlich.

Auch das wäre eher ein Antrag um ihn im NULA vorzulegen, da der aber nur 1x jährl. tagt, bitte ich aufgrund der geschilderten aktuellen Krisensituation um Verständnis, daß ich den Antrag jetzt und nicht erst nächstes Jahr vorlege.

Bärbel Kraus

MfG

Bärbel Kraus

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