Durch die Einschränkungen für den Tourismus infolge der Corona-Pandemie ist die Branche wirtschaftlich besonders hart getroffen. Die Einnahmeverluste vieler Hotels und Gaststätten auch an der ostfriesischen Nordseeküste und besonders auf den ostfriesischen Inseln beläuft sich daher auf bis zu 100 Prozent. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert daher die Einführung eines Rettungsfonds für die Reisewirtschaft.
Dazu erklärt Filiz Polat, regional zuständige Abgeordnete für Ostfriesland: „Es entsteht momentan der Eindruck, dass die Bundesregierung in der Reisebranche in erster Linie Großkonzerne und Fluggesellschaften zu unterstützen gedenkt und den Ernst der Lage von kleinen Unternehmen nicht erkennt. Das ist in einem Wirtschaftszweig, der mit seinen vielen Hotels und Gaststätten überwiegend aus kleinen und mittelständischen Unternehmen besteht, ein nicht zu vertretendes Ungleichgewicht.
Wir fordern daher die Einführung eines Rettungsfonds für die Reisewirtschaft, der aus Bundesmitteln finanziert wird und die Reiseunternehmen mit Liquidität versorgt, die von den bisherigen Bundes- und Landeshilfen nicht zielgerichtet bzw. nicht ausreichend erreicht wurden. Für Kleinstunternehmen, die besonders lange vom Lockdown betroffen und deshalb in ihrer Existenz gefährdet sind, sollen die Hilfen in nicht-rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden können.“
Die GRÜNEN-Fraktion will das bereits beschlossene Soforthilfeprogramm im Rahmen der geltenden Haushaltsansätze weiterentwickeln. So sollen die bestehenden Soforthilfen des Bundes in Höhe von mindestens 15.000 Euro auch Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten sowie Sozialunternehmen gewährt werden. Solo-Selbstständige sollen die Gelder auch für ihren Lebensunterhalt verwenden können.
„Die Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige müssen dringend für weitere zwei Monate gewährleistet werden. Auch wenn Hotels und Gaststätten jetzt schrittweise geöffnet werden, Einnahmeeinbußen werden bleiben. Bei einer Auslastung von nur 50 Prozent und gleichzeitig kaum reduzierten Betriebskosten wird ein kostendeckender Betrieb oft nicht möglich sein. Der Wiedereinstieg in den Regelbetrieb muss von einem Rettungsfonds flankiert werden. Nur so kann eine akut drohende Insolvenzwelle verhindert werden“, so Polat.
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