Dass aus Wasserschutzgründen eine Ausweitung und auch der jetzige ausgeweitete Betrieb der Steinbrechanlage nicht möglich bist, war schon Ende letzten Jahres klar. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Dunum im Dezember 2014 seinen Aufstellungsbeschluss zurückgezogen.
Im letzten Jahr haben viele Besprechungen auch mit landesweiten Experten zum Thema stattgefunden. Dabei wurde klar, dass eine Bauschuttrecyclinganlage und auch nur der erweiterte jetzige Betrieb der Steinbrechanlage unter der ab diesem Jahr gültigen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden (AwSV) Stoffen in einem Wasserschutzgebiet nicht vereinbar sein wird. Das gesamte Haldenwasser ( also alles Regenwasser, das von den Halden runterfließt ) müsste aufgefangen und als Abwasser entsorgt werden. Das geht nur mit einer Versiegelung des Bodens und einer Kläranlage, da Dunum nicht an das Abwassernetz angeschlossen ist oder einer vollständigen Überdachung. Beides ist in dem Dunumer Waldstück allerdings nicht genehmigungsfähig, da das Gebiet nicht für eine solch gewerbliche Nutzung vorgesehen.
Wald und Boden sind wertvoll Güter und die gute CO2-Speicher und können nicht einfach industriell genutzt werden.
Was muss nun passieren? Die Fa. Janssen hat mit der Bauschuttrecyclinganlage eine gute, auf nachhaltige Nutzung der Güter angelegte Geschäftsidee und muss nun dringend unterstützt werden einen geeigneten Ort zu finden. Es darf nun nicht noch mehr Zeit vergehen, letztlich nicht mögliche Lösungen für Dunum zu suchen und in Dunum weiter Bauschutthalden und damit Haldenwasser zu dulden.
Die Anlage muss nicht zwingend in ein Industriegebiet, es kann auch ein Gewerbegebiet sein, wo es schon Flächenversiegelung und am besten ein Anschluss an die Abwasserversorgung gibt. Hier ist u.E. der Landkreis und der da v.a. der Wirtschaftsförderkreis gefordert die Fa. Janssen in der Suche zu unterstützen.
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