Der Umweltausschuss der Samtgemeinde hatte eine klare Empfehlung ausgesprochen, das aussichtslose Verfahren um eine Bauschuttrecyclinganlage im Wasserschutzgebiet abzubrechen. „Das sollte Klarheit schaffen sowohl für die Anwohner als auch den Unternehmer. Für die GRÜNEN ist und bleibt absolut klar, dass die Samtgemeinde in einem Wasserschutzgebiet keine Industrieanlage genehmigen kann, da es sich bei dem Schutz des Grund- und Trinkwassers um ein höheres Gut handelt als unternehmerische Interessen.“ So Michael Woltersdorf GRÜNER Ortssprecher.
„Die Bauschuttlagerstelle an der Landesstrasse in Dunum hat keine Genehmigung und musste daher den Betrieb einstellen und laut Auflage des Gewerbeaufsichtsamtes bis Endes 2016 geräumt sein. Bis dann stellt die Anlage durch Haldenwasser eine Wasserschutzgefährdung dar.“ stellt GRÜNEN Kreissprecherin Ulli Maus klar.
Wie konnte in einem Wasserschutzgebiet überhaupt so eine Anlage entstehen und über Jahrzehnte ohne Genehmigung immer größer werden? 1964 entstand an dieser Stelle neben der Kleinbahn eine Ruß/Kohle Lagerstätte. Das war noch bevor die Trinkwasserbrunnen 750 m nördlich gebaut wurden. Zu dieser Zeit war dieser Platz also kein Wasserschutzgebiet. Nach Festlegung des Wasserschutzgebietes wurde der Standort der Lagerfläche nie auf seine wassergefährdende Bedeutung überprüft und so wurde als Wildwuchs aus der Kohlelagerfläche im Rahmen der zunehmenden Bautätigkeiten in der Samtgemeinde eine Bauschuttlagerfläche. Und auch für diese Nutzungsänderung wurde keine Genehmigung erteilt.
„Nun soll mit der Flächennutzungsplanänderung für eine Bauschuttrecyclinganlage aus wildgewachsenem Gewohnheitsrecht eine rechtliche Absicherung einer Industrieanlage in einem Wasserschutzgebiet gemacht werden.“ Erklärt Martin Mammen, Grüner Fraktionssprecher. „Jeder der heute neu eine solche Nutzung beantragen würde, könnte schon nach 2 Minuten wieder erfolglos die Genehmigungsbehörde verlassen.“
Wenn in diesem Jahr die im Mai 2014 vom Bundesrat beschlossene Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft tritt, gelten alle festen Stoffe und Gemische als wassergefährdend. „Wenn eine Genehmigung für die Steinbrechanlage erteilt werden soll, muss diese schon die härteren Auflagen der AwSV miteinbeziehen. Die dementsprechenden Anforderungen sind wesentlich aufwändiger als die aktuell vorgeschlagene Zeltüberdachung der Halden.“ so Ulli Maus, für die GRÜNEN im Samtgemeinderat.
Es ist nun die Verantwortung der Politik zu sagen, dass alle weiteren Verfahren, Gutachten, Auflagen Verschwendung von Zeit und Geld sind, da das Wasserschutzgebiet der falsche Ort für diese Industrienanlage ist, selbst wenn sie dort im Wildwuchs über 50 Jahre hin entstanden ist.
„Bauschuttrecycling ist unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten eine absolut sinnvolle Sache und wir GRÜNE unterstützen gerne bei der Suche eines geeigneten Ortes z.B. im Umfeld der Stadt Wittmund“ betont Ulli Maus für die KreisGRÜNEN.
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