Keine weiteren Sondergebiete und Verdichtung von Windparks!
In der Samtgemeinde Esens, ist durch die Festlegung von drei „Sondergebieten für Windenergienutzung“, die Grenze des Machbaren erreicht. Die negativen
landschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen, so der Ortsvorsitzende Michael Woltersdorf, hätten ein Ausmaß erreicht, am dem ein Mehr an Standorten oder deren Verdichtung nur noch gegen die Bevölkerung durchzusetzen seien. Durch die Festlegung der drei Standorte, hat die Samtgemeinde auch ihren Beitrag zur Energiewende geleistet.
In der Bevölkerung ist die Akzeptanz für den Bau weiterer Anlagen nicht vorhanden.
Deshalb müsse der von der Samtgemeinde eingeschlagene Weg, die Reduzierung der Anlagen im Zuge von Repowering (Abbau von Altanlagen) in den ausgewiesenen Sondergebieten konsequent weiter verfolgt werden.
Um dies zu gewährleisten, hat der Samtgemeinderat lenkend eingegriffen und wird
im Flächennutzungsplan keine weiteren „Sondergebiete für Windenergienutzung“ ausweisen. Der bestehende Flächennutzungsplan wird für die festgelegten Gebiete dahingehend überarbeitet, dass eine Erhöhung der erzeugten Leistung nur über Repowering und nicht über eine Verdichtung möglich ist. Das hierfür notwendige Änderungsverfahren sei eingeleitet, so Ratsherr Martin Mammen.
Ganz andere Vorstellungen hat dagegen der Gemeinderat in Stedesdorf. Er widersetzt sich diesem Beschluss und will, solange der jetzige Flächennutzungsplan rechtskräftig ist, zügig eine Änderung des vorhandenen Bebauungsplan durchsetzen. Der Windpark Stedesdorf soll dann mit weiteren Anlagen „lukrativ verdichtet“ werden. Auch dieses Verfahren ist inzwischen auf den Weg gebracht.
Diese Vorgehensweise stellt die bisher praktizierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und der Samtgemeinde in Frage und macht sie zukünftig fast unmöglich.
Unverständlich auch, dass die Ratsmitglieder in Stedesdorf, die fast alle am Windpark beteiligt und zum Teil auch in den Führungsgremien der Genossenschaft aktiv sind, die Interessenskollision ignorieren. Wir Grünen, so Ulli Maus, können das Verhalten unseres Grünen Ratsmitgliedes überhaupt nicht akzeptieren. Sein Verhalten widerspricht allen Grünen Prinzipien. Er hätte für Transparenz sorgen
müssen und sich konsequent nicht an den Beratungen und Abstimmungen über Änderungen am Windpark beteiligen dürfen. Stattdessen arbeitet auch er nur zum eigenen Vorteil.
Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, moralisch allemal. Leider ist das „Mitwirkungsverbot“ (§41) im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sehr weit gefasst. Bei einem unmittelbaren, also direkten Vorteil dürfen Ratsmitglieder nicht mitstimmen, bei einem mittelbaren, also indirekten Vorteil, sehr wohl.
Der Grüne Ortsverein bekräftigte deshalb auf seiner letzten Sitzung, sich auch
weiterhin über die Landesebene dafür einzusetzen, dass die im Landtag anstehende Änderung der NKomVG dazu genutzt wird, auch den § 41 so zu ändern, dass auch die sofort erkennbare, mittelbare Vorteilserwartung zum Mitwirkungsverbot führt.
Positive Signale erwarten die Grünen auch durch die von der Samtgemeinde geplante Bürgerbefragung. Eine große Chance, die verhärteten Fronten zu
überwinden und die Gemeinde zum Umdenken zu bewegen. Hatte doch auch der Ortsbürgermeister eine solche Befragung vor einiger Zeit in Erwägung gezogen!
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