GRÜNE: Jetzt geht es um Kooperation für kluge Mobilitätskonzepte
Worum geht es ?
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) haben die Fraktionen B90/Grüne und SPD im niedersächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des NNVG vorgelegt mit dem Ziel, die Schülerbeförderung zu sichern und die Mobilität in der Fläche zu verbessern. Notwendig geworden war der Entwurf zum einen weil es eine Anpassung an das EU-Beihilferecht geben muss, d.h. es muss ab 2017 eine Überkompensationskontrolle der Zahlungen geben. Zusätzlich muss Niedersachsen eine Lösung finden, angesichts zurück- gehender Schülerzahlen die Schülerbeförderung bzw. den Ausbildungsverkehr vor allem in der Fläche zu sichern..
Was wollen Grünen im Kreis ?
Bislang haben die Privaten Busunternehmen die sogenannten 45a-Mittel direkt kassiert, ohne dafür den Nachweis liefern zu müssen. Auch den Nahverkehr haben sie nicht relevant verbessert. Jetzt muss es darum gehen eben auch im ländlichen Bereich zu sichern und weiterzuentwickeln. Von den Mitteln her gibt es so viel wie bisher und ein PLUS : Die Berechnungsgrundlage für die Mittelzuweisungen sind die bisherigen gesetzlichen Ausgleichs zahlungen auf Basis der Fahrbahnkilometer im Gebiet des Landkreises im Jahr 2015. Nur gehen jetzt die Gelder an den Landkreis und nicht mehr direkt an die privaten Busunternehmen. Außerdem wird es eine zweite Finanzierungssäule geben, mithilfe derer die kommunalen Aufgabenträger den ÖPNV konzeptionell weiterentwickeln, ergänzen und damit verbessern können.
Wir begrüßen die Novelle, denn wir wollen kluge Mobilitätskonzepte aus einer Hand entwickeln. Wir bauen auf Kooperation. Wenn Unternehmen sich aus dieser Zusammenarbeit aufgrund diffuser juristischer Meinungen ausklammern wollen, ist das ihre Entscheidung, die wir zu respektieren haben. An erster Stelle steht ein gut funktionierender öffentlicher Nahverkehr. Wer daran mitarbeiten will, ist herzlich eingeladen.
Esens, den 1.9. 2016
Ulli Maus
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